Pfändung
Zur erfolgreichen Durchführung der Pfändung benötigen Sie zunächst einen gerichtlichen Titel.
Ein gerichtlicher Titel kann ein Gerichtsurteil oder auch ein Vollstreckungsbescheid sein. Bevor Sie wegen einer Forderung Klage vor Gericht einreichen und ein langwieriges Gerichtsverfahren durchlaufen, für dessen Durchführung Sie unter Umständen sogar einen Rechtsanwalt benötigen, führen Sie das gerichtliche Mahnverfahren einfach selbst mit unserer Software durch und erlangen Sie auf diese Weise rasch und kostengünstig den Vollstreckungbescheid.
Die Zwangsvollstreckung und die Pfändung wird aufgrund des Vollstreckungsbescheids durch den Gerichtsvollzieher durchgeführt. Bei der Pfändung wird der Gerichtsvollzieher Gegenstände des Schuldners beschlagnahmen um aus dem Erlös den Gläubiger zu befriedigen. Der Auftrag zur Durchführung der Zwangsvollstreckung ist schriftlich an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts am Sitz des Schuldners zu stellen. Der Titel ist dabei im Original beizulegen.
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