ZINSRECHNER
GERICHT FINDEN
Vorsicht Verjährungsfalle
Zahlungsansprüche verfallen Sylvester 2009 – Nutzen Sie die verbleibenden Tage des Jahres, um Ihren Zahlungsanspruch zu sichern und verhindern Sie die Verjährung!
Stichtag für viele Verjährungsansprüche ist der 31.12.2009.
Denn der Verjährungsbeginn erfolgt in diesen Fällen zum Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. Dabei beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Für das Ende des Jahres 2009 bedeutet dies, dass Ansprüche, die im Jahr 2006 entstanden sind, am 31.12.2009 verjähren.
Jährlich gehen Millionenbeträge durch versäumte Verjährungsfristen verloren. Verhindern Sie deswegen, dass Ihre Zahlungsansprüche, die im Jahr 2006 entstanden sind, am 31. Dezember 2009 verfallen.
Die Verjährung des Anspruchs kann verhindert werden, indem z.B. das Mahnverfahren eingeleitet wird und der Mahnbescheid dem Schuldner zugestellt wird. Auf diese Weise kann man innerhalb weniger Wochen ein mit einem Gerichtsurteil vergleichbaren Titel erwirken, aus dem 30 Jahre lang vollstreckt werden kann. Hier brennt also nichts an, auch wenn der Schuldner sich momentan in Zahlungsschwierigkeiten befindet.
Die Chance, dass der Schuldner in den folgenden 30 Jahren wieder zu Geld kommt, ist nicht zu verachten. Zudem wird die Geldforderung während des Verzugs attraktiv verzinst.
Mit der Software www.letzte-mahnung.de können Sie das gerichtliche Mahnverfahren selbst einleiten. Der Zeitaufwand beträgt für Sie dank unserer Inkasso-Software maximal 10 Minuten. Mit unserem preiswerten und zuverlässigen Druckservice erhalten Sie das unterschriftsreife Formular schon am nächsten Werktag, so dass Sie den Mahnantrag sofort an das zuständige Mahngericht weiterleiten können. Die Bearbeitungszeit eines Mahnantrags beim Mahngericht beträgt erfahrungsgemäß ca. 10 Tage bis der Mahnbescheid beim Schuldner zugestellt werden kann.
Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss


