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Verjährung

Droht Ihre Forderung zu verjähren, müssen Sie handeln, um Ihren Anspruch nicht zu verlieren. Durch eine außergerichtliche Mahnung an den Schuldner wird die Verjährung nicht gehemmt.





Erst durch die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und die Zustellung des Mahnbescheids beim Schuldner wird die Verjährung aufgehalten und Sie können Ihre Forderung noch durchsetzen.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Vor Ablauf der drei Jahre sollten Sie daher aktiv werden und das Mahnverfahren einleiten.

Mit Hilfe unserer Inkasso-Software können Sie das gerichtliche Mahnverfahren spielend selbst durchführen. Unsere Software führt Sie Schritt für Schritt durch Ihren Inkasso-Vorgang und ermittelt auf diese Weise alle für den Mahnantrag erforderlichen Angaben. Wir bedrucken in unserem Druckservice den Mahnantrag und schicken Ihnen das Dokument zur Unterschrift zu.

Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss

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