Mahnungsschreiben
Ein Mahnungsschreiben versandt doch der Schuldner reagiert nach wie vor nicht?
Das Mahnwesen ist ein mühsames und nicht selten unerfreuliches Geschäft. Aber nichts desto trotz handelt es sich dabei um ein unverzichtbares Instrument, um offene Forderungen beizutreiben und die Aussenstände so gering wie möglich zu halten.
Aber oft steht der Gläubiger vor einer Reihe von Fragen:
Welches Vorgehen ist am sinnvollsten?
Wieviele Mahnungen sollten verschickt werden?
Ab welcher Forderunghöhe ist es sinnvoll, den Rechtsweg zu beschreiten?
Ist es erfolgversprechender, einen Rechtsanwalt einzuschalten?
Wie hoch ist das Kostenrisiko?
Grundsätzlich sollte zunächst außergerichtlich versucht werden, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Ein Mahnschreiben ist deshalb immer zu empfehlen, ehe weitere Schritte eingeleitet werden.
Führt aber ein Mahnschreiben nicht zum Erfolg, sollte abgewogen werden, ob weitere außergerichtliche Maßnahmen sinnvoll sind oder ob wertvolle Zeit vergeudet wird, die unter Umständen unangenehme Folgen für den Gläubiger haben kann. Leidet der Schuldner unter Zahlungsschwierigkeiten und muss davon ausgegangen werden, dass mehrere Gläubiger offene Forderungen gegen diesen haben, sollte so rasch wie möglich ein Titel erwirkt werden aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Ist der Schuldner gesprächsbereit und selbst ernsthaft daran interessiert, seine Schulden zu begleichen, sollte gemeinsam mit dem Schuldner nach einer Lösung gesucht werden. Hier können Ratenzahlungen eine sinnvolle und zielführende Vereinbarung zwischen den Parteien sein.
Wir bieten Ihnen eine Software mit der Sie folgende Maßnahmen selber einleiten können:
1. Recherchen zum Schuldner:
Erstellen von ANfragen an:
das zuständige EInwohnermeldeamt, um den aktuellen Wohnsitz des Schuldners zu recherchieren;
das Gerwerbeamt, um Informationen zum Wohn- und Geschäftssitz des Schuldners herauszufinden;
die Schuldnerkartei, die bei den Amtsgerichten geführt werden, um mehr über die Zahlungsmöglichkeiten des Schuldners zu erfahren.
2. Erstellung eines anwaltlichen Mahnschreibens, um den Druck auf den Schuldner zu erhöhen und auf diese Weise außergerichtliche, die offenen Forderung beizutreiben.
3.) Erstellung des Antrags auf Erlass des gerichtlichen Mahnbescheids. Hierfür bieten wir Ihnen unseren Druckservice an. Wir bedrucken das amtlich vorgegebene Formular mit Ihren Angaben und schicken Ihnen den Mahnantrag zur Unterschrift zu.
Die Bearbeitung eines Inkasso-Vorgangs kostet Sie nur wenige Minuten. Selbstverständlich wird jeder Vorgang in Ihrer Vorgangsverwaltung abgespeichert, so dass Sie notfalls auch mehrere Aktionen nacheinander durchführen können.
Mit unserer Software wird Forderungsmanagement leicht gemacht: Ohne hohe Kosten können Sie Schritt für Schritt entscheiden, welche Mahnstufe bei Ihrer offenen Forderung sinnvoll ist und dann jede Maßnahme selbst einleiten.
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