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Mahnung
Eine Mahnung ist der erste ernsthafte Versuch, eine ausstehende Forderung bei dem Schuldner beizutreiben. Zahlt Ihr Schuldner auf eine Rechnung nicht, werden Sie zunächst versuchen, die Forderung außergerichtlich durchzusetzen und mit einem einfachen Mahnschreiben den Schuldner an seine Zahlungsverpflichtung erinnern.
Aber was passiert, wenn das Mahnschreiben nicht zu dem gewünschten Erfolg führt? Welche Möglichkeiten gibt es, die Forderung schnell, kostengünstig und effizient durchzusetzen?
Oft kann schon ein anwaltliches Mahnschreiben den Druck auf den Schuldner erhöhen und zur Zahlung der Außenstände veranlassen.
Reagiert der Schuldner aber auch hierauf nicht, bleibt als letzte Möglichkeit zur Beitreibung der Forderung der Rechtsweg. Hier hat der Gläubiger die Wahl, entweder den ordentlichen Klageweg zu bestreiten oder aber das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.
Mit unserer Online-Inkasso-Software können Sie Ihre Inkasso-Fälle selbst bearbeiten und erfolgreich jeden Schritt zur Forderungsbeitreibung selbst durchführen.Wir bieten Ihnen von Möglichkeiten zur Schuldnerrecherche, die Erstellung eines anwaltlichen Mahnschreibens sowie des Antrages auf Erlass des gerichtlichen Mahnbescheids. Wenn Sie Ihre Aussenstände selbst bearbeiten, sind Ihre Mahnkosten gering und Sie verringern Ihr finanzielles Risiko bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auf den Mahnkosten "sitzen zu bleiben".
Bei allen Maßnahmen zur Forderungsbeitreibung ist stets die Gefahr der Verjährung aber auch die Frage der Zahlungsfähigkeit des Schuldners zu berücksichtigen. Für den Gläubiger, dessen vordringlichstes Anliegen die erfolgreiche Beitreibung der Forderung ist, bedeutet dies, dass nach erfolglosem außergerichtlichen Mahnen weitere Schritte erforderlich sind, um die Verjährung zu hemmen und außerdem einen Titel zu erwirken, mit Hilfe dessen bei Bedarf die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss
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