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Vordruck

Seit dem 01.07.2009 gilt ein neuer Vordruck für das Mahnverfahren, der zwingend verwendet werden muss.





Es ist nicht zulässig, den Vordruck mit dem Drucker selbst auszudrucken.

Bestellen Sie deshalb bei uns den amtlichen Vordruck für das gerichtliche Mahnverfahren und kümmern Sie sich zukünftig selbst um alle Maßnahmen zur Forderungsbeitreibung. Oder nutzen Sie unsere Inkasso-Software und lassen Sie den vorgeschriebenen amtlichen Vordruck anschließend von uns in unserem Druckservice bedrucken. Wir schicken Ihnen dann das fertige Dokument zu Unterschrift zu.

Aussenstände können auch für den Gläubiger gefährlich werden, denn schließlich haben auch Sie Zahlungstermine einzuhalten. Bevor offene Forderungen zur großen Belastung werden, sollten Maßnahmen zur Beitreibung ergriffen werden. Doch vermeiden Sie unnötige Kosten bei der Forderungsbeitreibung und werden Sie selbst aktiv. Mit unserer Inkasso-Software sind Forderungsbeitreibungen einfach - das reduziert Ihr Kostenrisiko.

Welche Maßnahmen bei der Forderungsbeitreibung eingeleitet werden, hängt von der Höhe der Forderung und dem Schuldner ab. Je höher die ausgefallene Forderung ist, um so weniger ist man bereit, darauf zu verzichten. Aber auch kleinere Beträge lohnen eingezogen zu werden. Hier ist das Kostenrisiko besonders abzuwägen, insbesondere sollten die Kosten der Forderungsbeitreibung nicht den Wert der Hauptforderung übersteigen, solange mit einem Forderungsausfall gerechnet werden muss.

Die Frage, warum der Schuldner nicht zahlt, ist vorab zu klären:

Steckt der Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten?

Wird die Forderung der Höhe wegen oder womöglich vollständig bestritten?

Ist der Schuldner unter der Ihnen bekannten Anschrift nicht mehr zu ermitteln?

Mit unserer Inkasso Software können Sie Recherchen nach dem Wohn- oder Geschäftssitz durchführen, Sie können die Zahlungsfähigkeit über Anfragen an die zuständige Schuldnerkartei stellen und schließlich können SIe ein anwaltliches Mahnschreiben verschicken lassen sowie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss

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