Online-Mahnantrag
Mit unserer Inkasso-Software können Sie den Online-Mahnantrag für das gerichtliche Mahnverfahren professionell selbst erledigen - garantiert monierungssicher.
Sie müssen einfach online Ihren Inkasso-Vorgang erfassen und erstellen dann per Mausklick den Antrag für das gerichtliche Mahnverfahren unterschriftsreif. Auf diese Weise ziehen Sie Ihre Außenstände wie ein Profi selbst ein.
Die Software unterscheidet selbstverständlich zwischen dem automatisierten und arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren und ermittelt für Sie welches Verfahren in Ihrer Angelegenheit das Richtige ist. Darüber hinaus werden das zuständige Gericht, die Höhe der Gerichtskosten und mit Hilfe unseres integrierten Zinsrechners die gesetzlich maximal zulässigen Verzugszinsen automatisch berechnet und für Sie in den Online-Mahnantrag eingetragen ebenso wie eventuell angefallene Mahnkosten.
Für den Mahnantrag sind amtliche Vordrucke vorgeschrieben, die zwingend verwendet werden müssen. Wir bedrucken für Sie mit unserem 24-Stunden-Druckservice die amtlichen Vordrucke mit Ihren Angaben und senden Ihnen den Online-Mahnantrag umgehend zu. Sie müssen nur noch unterschreiben und den Antrag an das angegebene Mahngericht weitersenden. Die Kosten hierfür betragen Euro 12,90. Daneben haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, die amtlichen Vordrucke selbst kostenlos auszudrucken.
Der Clou: Die Kosten für unseren Druckservice werden automatisch in den Mahnantrag aufgenommen und sind vom Schuldner in voller Höhe zu erstatten, wenn Ihre Forderung berechtigt ist, der Schuldner sich in Zahlungsverzug befindet und nicht zahlungsunfähig ist.
Der Online-Mahnantrag bietet eine Möglichkeit, für Ansprüche auf eine Geldsumme rasch ohne mündliche Verhandlung zu einem Vollstreckungstitel zu kommen. Haben Sie im Mahnverfahren schließlich einen Vollstreckungstitel erlangt, können Sie den Vollstreckungsauftrag für den Gerichtsvollzieher erstellen.
Neben dem gerichtlichen Mahnverfahren können Sie mit unserer Software außergerichtliche Mahnschreiben selbst erstellen oder aber einen unserer Partner-Rechtsanwälte mit einem anwaltlichen Mahnschreiben beauftragen.
Der Antragsgegner hat folgende Möglichkeiten auf den Mahnbescheid zu reagieren:
1. Er zahlt vollständig, also einschließlich Kosten und Zinsen - das Verfahren ist dann automatisch erledigt;
2. er zahlt teilweise - das Verfahren kann dann bezüglich des noch offenen Restbetrages fortgesetzt werden;
3. er legt Widerspruch oder teilweisen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein - das Mahnverfahren kann an das zuständige Prozessgericht abgegeben werden; der Gläubiger wird dann vom Prozessgericht aufgefordert, seinen Anspruch zu begründen und zu beweisen. Der Schuldner erhält Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzustellen. Nach der schriftlichen Auseinandersetzung folgt im Regelfall eine mündliche Verhandlung, nötigenfalls mit Beweisaufnahme. Die Kosten des Mahnverfahrens werden auf die Gerichtskosten angerechnet.
4. er reagiert gar nicht.
Im zweiten oder vierten Fall kann der Gläubiger den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids hinsichtlich des noch offenen Betrags auf dem dafür vorgesehenen Vordruck oder auf dem zugelassenen elektronischen Wege stellen. Das Mahngericht erlässt dann den Vollstreckungsbescheid, welcher entweder förmlich durch die Post oder auf eigene Veranlassung des Gläubigers durch den zuständigen Gerichtsvollzieher zugestellt wird. Ab dem Tage der Zustellung steht dem Schuldner nochmals eine 2-wöchige Einspruchsfrist zu. Nach Ablauf dieser Frist hat der Vollstreckungsbescheid im Prinzip die gleichen Wirkungen wie ein Urteil in einem Klageverfahren. Der Antragsteller kann nun die Zwangsvollstreckung einleiten.
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