Mahngericht
Das Mahngericht ist für die Bearbeitung der Mahnverfahren zuständig.
In Deutschland wurden in den Bundesländern zentrale Mahngerichte bei den Amtsgerichten eingeführt, die die Mahnanträge bearbeiten. Wieviele zentrale Mahngerichte in einem Bundesland eingerichtet wurden, ist unterschiedlich.
Im Mahnverfahren gilt eine besondere Regelung für die örtliche Zuständigkeit des Gerichts. Während sich im allgemeinen Klageverfahren sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts nach dem Sitz des Beklagten richtet, gilt für die Zuständigkeit des Mahngerichts der Sitz des Antragstellers.
Welches Mahngericht in Ihrem Fall zuständig ist, können Sie einfach über unsere Gerichtsdatenbank herausfinden!
Eine Besonderheit für die örtliche Zuständigkeit des Mahngerichts gilt, wenn Antragsgegner oder Antragsteller den Sitz im Ausland haben:
Ist der Antragsgegner im Ausland, richtet sich die Zuständigkeit danach, welches Amtsgericht für ein streitiges Verfahren zuständig sein würde (§ 703 d Abs. 2 ZPO). Zu beachten ist hier aber auch immer, wo in dem betreffenden Bundesland die Mahnverfahren zentral bearbeitet werden. In diesem Fall ist es erforderlich, dem Mahnantrag einen besonderen Hinweis zu der besonderen Zuständigkeit des angerufenen Mahngerichts beizufügen.
Hat der Antragsteller seinen Sitz im Ausland, ist das zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg für die Bearbeitung des Mahnantrages zuständig.
Sie können das Mahnverfahren spielend leicht und ksotengünstig mit Hilfe unserer Software alleine durchführen. Selbstverständlich ermittelt die Software das zuständige Mahgericht ebenso wie das zuständige Gericht für das streitige Verfahren. Daneben werden die Zinsen berechnet und die Kosten für unseren Druckservice mit in dem Antrag aufgenommen. Die Bearbeitung eines Mahvorgangs mit unserer Software kostet Sie nur wenige Minuten. Wenn Sie bis 12:00 Uhr mittags bestellen, schicken wir Ihnen das fertige zur Unterschrift vorbereitete Formular noch am selben Tag zu.
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