Ihr Kunde zahlt nicht? Dann treiben Sie Ihr Geld gleich hier ein - über "Letzte-Mahnung.de".
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Mahnbescheid, eine anwaltliche Mahnung, eine Anfrage an die
Schuldnerkartei oder an das Einwohnermeldeamt
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Sie müssen nur noch unterschreiben und den Mahnantrag dann beim Mahngericht einreichen. Das spart Ihnen die Beauftragung eines Rechtsanwaltes und reduziert Ihr Kostenrisiko. Denn wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, bleibt der Gläbiger nicht nur auf der Hauptforderung "sitzen", sondern auch auf den Kosten der Forderungsbeitreibung.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein mühsames und nicht selten unerfreuliches Geschäft. Aber nichts desto trotz handelt es sich dabei um ein unverzichtbares Instrument, um offene Forderungen beizutreiben und die Aussenstände so gering wie möglich zu halten. Nutzen Sie deswegen unsere Inkasso-Software. Damit können Sie mit wenig Aufwand viel erreichen.

Und so einfach geht es:

Loggen Sie sich ein bei unserer Inkasso Software und geben Sie über unseren Online-Dialog Ihren Inkasso-Vorgang ein. Dazu gehören alle Angaben zum Schuldner und zur Forderung. Der Bearbeitungszeitraum beträgt maximal 10 Minuten! Selbstverständlich ermittelt die Software das zuständige Mahngericht ebenso wie das zuständige Gericht für das streitige Verfahren. Daneben werden die Zinsen berechnet. Anschließend können Sie unseren Druckservice in Anspruch nehmen. Das heißt, wir bedrucken das amtlich vorgeschriebene Mahnformular für Sie und schicken Ihnen das Dokument unterschriftsreif zu. Sie müssen nur noch unterschreiben und den fertigen Mahnantrag an das Mahngericht weiterleiten. Die Kosten für unseren Druckservice in Höhe von Euro 12,90 werden automatisch in dem Mahnantrag mit aufgenommen und dem Schuldner als sog. Mahnkosten mit auferlegt.

Auf diese Weise können Sie einen Mahnbescheid erlangen auf dessen Grundlage die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

Das Mahnverfahren ist einem Klageverfahren sehr ähnlich, es ist jedoch kostengünstiger, da die Gerichtsgebühren niedriger sind, und außerdem ist es wesentlich schneller, da vom Mahngericht lediglich die Einhaltung der formalen Vorschriften überprüft wird und nicht die Begründetheit der Forderung. So kann man damit rechnen, dass der Mahnbescheid nach einer Bearbeitungszeit des Mahngerichts von ca. 10 Tagen erlassen und dem Antragsgegner zugestellt wird.

Welche Maßnahmen bei der Forderungsbeitreibung eingeleitet werden, hängt von der Höhe der Forderung und dem Schuldner ab. Je höher die ausgefallene Forderung ist, um so weniger ist man bereit, darauf zu verzichten. Aber auch kleinere Beträge lohnen eingezogen zu werden. Hier ist das Kostenrisiko besonders abzuwägen, insbesondere sollten die Kosten der Forderungsbeitreibung nicht den Wert der Hauptforderung übersteigen, solange mit einem Forderungsausfall gerechnet werden muss.

Die Frage, warum der Schuldner nicht zahlt, ist vorab zu klären:

Steckt der Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten?

Wird die Forderung der Höhe wegen oder womöglich vollständig bestritten?

Ist der Schuldner unter der Ihnen bekannten Anschrift nicht mehr zu ermitteln?

Wichtig ist, dass vor Einleitung des Mahnverfahrens die möglichen Reaktionen des Schuldners abgewogen werden. Ist mit einem WIderspruch zu rechnen, könnte es sinnvoller sein, direkt Klage einzureichen. SInd Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners bekannt, sollte keine Zeit vergeudet werden, sondern rasch gehandelt werden. Ist der Schuldner verzogen muss die aktuelle Anschrift recherchiert werden.

Mit unserer Inkasso Software können Sie außerdem Recherchen nach dem Wohn- oder Geschäftssitz durchführen und Sie können die Zahlungsfähigkeit über Anfragen an die zuständige Schuldnerkartei feststellen.

Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss

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