Mahnbescheid Kosten
Beim Mahnbescheid fallen Kosten an, die in der Regel vom Schuldner zu erstatten sind.
Grundsätzlich gilt, dass alle Kosten, die im Rahmen des Mahn- und Vollstreckungserfahren anfallen, vom Schuldner in voller Höhe zu erstatten sind, wenn die Forderung berechtigt ist, der Schuldner sich in Zahlungsverzug befindet und nicht zahlungsunfähig ist.
Bei der Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens fallen immer Gerichtsgebühren an, für die der Antragsteller in Vorleistung treten muss. Diese Kosten werden vom Mahngericht automatisch in den Mahnbescheid mit aufgenommen und somit dem Schuldner zuzüglich zur Hauptforderung auferlegt. Die Höhe der Gerichtsgebühren richtet sich nach dem Streitwert. Mit unserem Gebührenrechner können Sie ganz einfach die Höhe der Gerichtsgebühren abfragen. Ob darüber hinaus weitere Gebühren z.B. für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes anfallen, entscheiden Sie. Grundsätzlich kann das Mahnverfahren auch ohne anwaltliche Hilfe durchgeführt werden.
Mit unserer Inkasso-Software können Sie den Online-Mahnantrag für das gerichtliche Mahnverfahren professionell selbst erledigen - garantiert monierungssicher. Sie müssen einfach online Ihren Inkasso-Vorgang erfassen und erstellen dann per Mausklick den Antrag für das gerichtliche Mahnverfahren unterschriftsreif. Auf diese Weise ziehen Sie Ihre Außenstände wie ein Profi selbst ein. Für den Mahnantrag sind amtliche Vordrucke vorgeschrieben, die zwingend verwendet werden müssen. Wir bedrucken für Sie mit unserem 24-Stunden-Druckservice die amtlichen Vordrucke mit Ihren Angaben und senden Ihnen den Online-Mahnantrag umgehend zu. Sie müssen nur noch unterschreiben und den Antrag an das angegebene Mahngericht weitersenden.
Auf diese Weise halten Sie die Kosten für die Forderungsbeitreibung möglichst gering. Denn schließlich besteht gerade bei säumigen Zahlern nicht selten die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit. In diesem Fall bleibt der Gläubiger auch auf den Folgekosten der Forderungsbeitreibung sitzen.
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