Mahnbescheid Gebuehren
Unter den Mahnbescheid Gebühren versteht man die Gerichtskosten, die für die Durchführung des Mahnverfahrens anfallen.
Die Höhe der Gerichtsgebühren richtet sich nach dem Wert der Hauptforderung und beginnt bei Euro 23,00. Mit unserem Gebührenrechner können Sie ganz einfach die Höhe der Gerichtsgebühren abfragen.
Die Gerichtsgebühren werden in den Mahnbescheid mit aufgenommen und dem Schuldner/Antragsgegner zu der Hauptforderung hinzugerechnet. Der Antragsteller muss jedoch in Vorleistung treten. Grundsätzlich gilt, dass alle Kosten, die im Rahmen des Mahn- und Vollstreckungserfahren anfallen, vom Schuldner in voller Höhe zu erstatten sind, wenn die Forderung berechtigt ist, der Schuldner sich in Zahlungsverzug befindet und nicht zahlungsunfähig ist.
Ob darüber hinaus weitere Gebühren z.B. für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes anfallen, entscheiden Sie. Grundsätzlich kann das Mahnverfahren auch ohne anwaltliche Hilfe durchgeführt werden.
Das Mahnverfahren ist einem Klageverfahren sehr ähnlich, es ist jedoch kostengünstiger, da die Gerichtsgebühren niedriger sind, und außerdem ist es wesentlich schneller, da vom Mahngericht lediglich die Einhaltung der formalen Vorschriften überprüft wird und nicht die Begründetheit der Forderung. So kann man damit rechnen, dass der Mahnbescheid nach einer Bearbeitungszeit des Mahngerichts von ca. 10 Tagen erlassen und dem Antragsgegner zugestellt wird.
Mit unserer Inkasso-Software können Sie den Online-Mahnantrag für das gerichtliche Mahnverfahren professionell selbst erledigen - garantiert monierungssicher. Sie müssen einfach online Ihren Inkasso-Vorgang erfassen und erstellen dann per Mausklick den Antrag für das gerichtliche Mahnverfahren unterschriftsreif. Auf diese Weise ziehen Sie Ihre Außenstände wie ein Profi selbst ein. Für den Mahnantrag sind amtliche Vordrucke vorgeschrieben, die zwingend verwendet werden müssen. Wir bedrucken für Sie mit unserem 24-Stunden-Druckservice die amtlichen Vordrucke mit Ihren Angaben und senden Ihnen den Online-Mahnantrag umgehend zu. Sie müssen nur noch unterschreiben und den Antrag an das angegebene Mahngericht weitersenden.
Auf diese Weise halten Sie die Kosten für die Forderungsbeitreibung möglichst gering. Denn schließlich besteht gerade bei säumigen Zahlern nicht selten die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit. In diesem Fall bleibt der Gläubiger auch auf den Folgekosten der Forderungsbeitreibung sitzen.
Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss



