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Mahnbescheid erstellen
Den Mahnbescheid selbst erstellen und offene Forderungen ohne Hilfe einziehen.
So sparen Sie Kosten bei der Forderungsbeitreibung und reduzieren das Risiko neben der Hauptforderung auch auf den Mahnkosten "sitzen zu bleiben".
Das Mahnwesen ist ein mühsames und nicht selten unerfreuliches Geschäft. Aber nichts desto trotz handelt es sich dabei um ein unverzichtbares Instrument, um offene Forderungen beizutreiben und die Aussenstände so gering wie möglich zu halten.
Mit unserer Software www.letzte-mahnung.de können Sie den Mahnantrag selbst erstellen und das garantiert monierungssicher. Selbstverständlich ermittelt die Software das zuständige Mahngericht ebenso wie das zuständige Gericht für das streitige Verfahren. Daneben werden die Zinsen berechnet und die Kosten für unseren Druckservice mit in dem Antrag aufgenommen. Die Bearbeitung eines Mahnvorgangs mit unserer Software kostet Sie nur wenige Minuten. Wenn Sie bis 12:00 Uhr mittags bestellen, schicken wir Ihnen das fertige zur Unterschrift vorbereitete Formular noch am selben Tag zu.
Bevor Sie das Formular zur Einleitung des Mahnverfahrens bestellen, haben Sie mit unserem Service weitere Möglichkeiten: So können Sie vorab Recherchen über Ihren Schuldner durchführen. Sie können eine Anfrage zur Adressrecherche an das zuständige Einwohnermeldeamt stellen oder eine Anfrage an das Gewerberegister schicken, um mehr über den Inhaber/Unternehmer herauszufinden. Oftmals kann auch eine Anfrage an die Schuldnerkartei aufschlussreich sein, um die Zahlungsfähigkeit des Schuldners zu überprüfen.
Wenn Sie mit unserer Software einen Inkasso-Vorgang angelegt haben, bleibt dieser in Ihrer Vorgangsverwaltung gespeichert und Sie können diesen jedezeit wieder aufrufen und gegebenenfalls weitere bzw. nächste Schritte zur erfolgreichen Forderungsbeitreibung einleiten.
Aber oft steht der Gläubiger vor einer Reihe von Fragen:
Ab welcher Forderunghöhe ist es sinnvoll, den Rechtsweg zu beschreiten?
Wieviele Mahnungen sollten verschickt werden?
Wie hoch ist das Kostenrisiko?
Ist es erfolgversprechender, einen Rechtsanwalt einzuschalten?
Grundsätzlich sollte zunächst außergerichtlich versucht werden, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Ein Mahnschreiben ist deshalb immer zu empfehlen, ehe weitere Schritte eingeleitet werden.
Führt aber ein Mahnschreiben nicht zum Erfolg, sollte abgewogen werden, ob weitere außergerichtliche Maßnahmen sinnvoll sind oder ob wertvolle Zeit vergeudet wird, die unter Umständen unangenehme Folgen für den Gläubiger haben kann. Leidet der Schuldner unter Zahlungsschwierigkeiten und muss davon ausgegangen werden, dass mehrere Gläubiger offene Forderungen gegen diesen haben, sollte so rasch wie möglich ein Titel erwirkt werden aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Ist der Schuldner gesprächsbereit und selbst ernsthaft daran interessiert, seine Schulden zu begleichen, sollte gemeinsam mit dem Schuldner nach einer Lösung gesucht werden. Hier können Ratenzahlungen eine sinnvolle und zielführende Vereinbarung zwischen den Parteien sein.
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