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Mahnbescheid Arbeitsgericht
Erwirken Sie mit Hilfe unserer Inkasso-Software einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid, mit welchem Sie anschließend die Vollstreckung bei Ihrem Schuldner durchführen lassen können.
Mit Hilfe unserer Inkasso-Software können Sie den arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid erwirken anhand dessen Sie anschließend die Vollstreckung bei Ihrem Schuldner durchführen können.
Hierfür erfassen Sie online Ihren Inkasso-Vorgang und nutzen unseren Druckservice. Wir bedrucken das amtlich vorgeschriebene Formular mit Ihren individuellen Daten für EUR 12,90 und senden Ihnen dieses korrekt ausgefüllt zur Unterschrift zu. Unsere Software ermittelt dabei das zuständige Arbeitsgericht, an das der unterschriebene Antrag geschickt werden muss, die Höhe der Gerichtskosten und ein automatischer Zinsrechner berechnet die maximal zulässigen Verzugszinsen.
Selbstverständlich bedrucken wir für Sie den für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren vorgeschriebenen umfangreichen 7-seitigen Vordruck, der zwingend verwendet werden muss.
Die Zustellung des arbeitsgerichtlichen Mahnbescheids erfolgt durch das Arbeitsgericht. Nach erfolgter Zustellung hat der Antragsgegner eine Woche Gelegenheit, gegen den arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Wird kein Widerspruch eingelegt, kann der Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids beantragt werden.
Das Arbeitsgericht entscheidet nur bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Arbeitnehmer ist laut Arbeitsgerichtsgesetz nur, wer seinen Lohn/sein Gehalt aus einer abhängigen Beschäftigung als Arbeiter oder Angestellter erhält. Ist der Schuldner selbständig, Beamter oder GmbH-Geschäftsführer ist er kein Arbeitnehmer und es ist das allgemeine Mahnverfahren vor den Amtsgerichten durchzuführen.
Typische Bezeichnungen der Hauptforderung sind:
- Arbeitsentgelt für einen bestimmten Zeitraum
- Gratifikation aus einem bestimmten Anlass
- Aufgrund Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändete und zur Einziehung überwiesene Entgeltansprüche des Arbeitnehmers für einen bestimmten Zeitraum
- Schadensersatzanspruch im Rahmen des Abeitsverhältnisses
- Arbeitslohnforderung von einem Dritten aus abgetretenem Recht.
Bei dem arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren handelt es sich, im Gegensatz zu einer aufwendigen Klage vor dem Arbeitsgericht, um ein schnelles, einfaches und kostengünstiges Verfahren. Es bietet sich an, wenn eine Geldforderung zu erwirken ist, bei der Einwendungen des Antragsgegners nicht zu erwarten sind. Hat der Schuldner bereits vorgerichtlich signalisiert, dass er den Anspruch ganz oder teilweise bestreitet, ist das Mahnverfahren ein unnötiger Umweg. Im Fall eines Widerspruchs gegen den Mahnverfahren wird der Rechtsstreit an das zuständige Arbeitsgericht abgegeben und hier beginnt das normale Verfahren. Vor Einleitung des Mahnverfahrens sollte sichergestellt sein, dass die Forderung in klarer Form in Rechnung gestellt wurde. Andernfalls könnte die in Anspruch genommene Person dem Mahnbescheid allein deshalb widersprechen, weil sie nicht nachprüfen kann, welche Beträge für welche Leistung von ihr verlangt werden.
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