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Mahnantrag
Den Mahnantrag selbst ausfüllen und das Mahnverfahren ohne anwaltliche Hilfe bzw.
Einschaltung eines Inkasso-Unternehmens selbst durchführen. Dies ermöglicht Ihnen unsere Software www.letzte-mahnung.de. Auf diese Weise werden die Kosten zur Forderungsbeitreibung so gering wie möglich gehalten. Denn wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, bleibt der Gläbiger nicht nur auf der Hauptforderung "sitzen", sondern auch auf den Kosten der Forderungsbeitreibung.
Durch ein gerichtliches Mahnverfahren kann ein Mahnbescheid erlangt werden auf dessen Grundlage die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Das Mahnverfahren ist einem Klageverfahren sehr ähnlich, es ist jedoch kostengünstiger, da die Gerichtsgebühren niedriger sind und außerdem ist es wesentlich schneller, da vom Mahngericht lediglich die Einhaltung der formalen Vorschriften überprüft wird und nicht die Begründetheit der Forderung. So kann man damit rechnen, dass der Mahnbescheid nach einer Bearbeitungszeit des Mahngerichts von ca. 10 Tagen erlassen und dem Antragsgegner zugestellt wird. Legt der Gegner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, ist das Mahnverfahren beendet und dem Antragsteller bleibt zur weiteren Forderungsbeitreibung nur der Klageweg.
Wird jedoch kein Widerspruch eingelegt, kann auf der Grundlage des Mahnbescheids der sog. Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
Welche Maßnahmen bei der Forderungsbeitreibung eingeleitet werden, hängt von der Höhe der Forderung und dem Schuldner ab. Je höher die ausgefallene Forderung ist, um so weniger ist man bereit, darauf zu verzichten. Aber auch kleinere Beträge lohnen eingezogen zu werden. Hier ist das Kostenrisiko besonders abzuwägen, insbesondere sollten die Kosten der Forderungsbeitreibung nicht den Wert der Hauptforderung übersteigen, solange mit einem Forderungsausfall gerechnet werden muss.
Die Frage, warum der Schuldner nicht zahlt, ist vorab zu klären:
Steckt der Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten?
Wird die Forderung der Höhe wegen oder womöglich vollständig bestritten?
Ist der Schuldner unter der Ihnen bekannten Anschrift nicht mehr zu ermitteln?
Mit unserer Inkasso Software können Sie Recherchen nach dem Wohn- oder Geschäftssitz durchführen, Sie können die Zahlungsfähigkeit über Anfragen an die zuständige Schuldnerkartei stellen und schließlich können SIe ein anwaltliches Mahnschreiben verschicken lassen sowie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
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