Klageschrift
Bei einem Streitwert von bis zu EUR 5.000,00 können Sie in aller Regel selbst die Klageschrift einreichen und das ein Klageverfahren ohne Rechtsanwalt vor dem Amtsgericht durchführen.
Es ist auch möglich, die Klageschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zu Protokoll zu geben.
Anwaltszwang herrscht erst vor dem Landgericht, das ab einem Streitwert von mehr als Euro 5000,00 zuständig ist.
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