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Mahnbescheid

Mit einem Mahnbescheid können Sie Ihre Forderung schnell, kostengünstig und effizient durchsetzen.





Der Mahnbescheid wird nach erfolgreicher Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens vom Mahngericht erlassen und dem Schuldner vom Gericht zugestellt.

Mit Hilfe unserer Software leiten Sie das Mahnverfahren ohne Vorkenntnisse selbst ein und können so den Mahnbescheid erwirken. Sie müssen hierfür weder einen Rechtsanwalt noch ein Inkasso-Büro beauftragen. Das spart Ihnen Geld und beschleunigt die Forderungsbeitreibung erheblich.

Mit unserer Software werden alle Angaben, die zur Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens erforderlich sind, abgefragt. Hierzu gehören die vollständigen Angaben zum Antragsteller und zum Antragsgegner sowie die genaue Bezeichnung der Forderung.

Sollten Ihnen nicht alle Angaben zum Antragsgegner vorliegen, bieten wir Ihnen mit unserer Software die Möglichkeit, fehlende Angaben zu recherchieren. Sie können einfach die erforderlichen schriftlichen Anfrage an Behörde oder Gericht erstellen. Selbstverständlich sucht die Software dabei automatisch die zuständige Stelle, an die das Schreiben gerichtet werden muss, korrekt aus.

Das gerichtliche Mahnverfahren eignet sich vor allem dann, wenn ein Widerspruch durch den Antragsgegner nicht zu erwarten ist. Darüber hinaus kann es sich auch als Druckmittel eignen, den Schuldner zur Zahlung der Forderung zu veranlassen.

Ist der Mahnbescheid erfolgreich zugestellt und der Schuldner zahlt immer noch nicht, können Sie den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids stellen. Sie erlangen so den Vollstreckungsbescheid, mit dem Sie den Gerichtsvollzieher mit der Durchführung der Zwangsvollstreckung beauftragen können.

Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss

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