Gerichtliches Mahnverfahren
Durch ein gerichtliches Mahnverfahren kann ein Mahnbescheid erlangt werden auf dessen Grundlage die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Vom Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids bis zur Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind nur wenige Schritte:
1. Der Mahnantrag wird beim Mahngericht am SItz des Antragstellers eingereicht. Nach einer Bearbeitungszeit des Mahngerichts von ca. 10 Tagen wird der Mahnbescheid erlassen und dem Antragsgegner zugestellt.
2. Der Antragsgegner hat nach Zustellung des Mahnbescheids die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einzulegen. Legt der Gegner Widerspruch ein, ist das Mahnverfahren beendet und dem Antragsteller bleibt zur weiteren Forderungsbeitreibung nur der Klageweg.
Wird jedoch kein Widerspruch eingelegt, kann auf der Grundlage des Mahnbescheids der sog. Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
3. Für die Beantragung des Vollstreckungsbescheids bekommt der Antragsteller vom Mahngericht automatisch ein entsprechendes Formular zugeschickt, auf dem angegeben werden muss, ob der Gegner/Schuldner nach Zustellung des Mahnbescheids möglicherweise eine Teilzahlung geleistet hat. Dieser Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids muss wiederum an das Mahngericht geschickt werden. Anschließend stellt das Mahngericht dem Gegner den Vollstreckungsbescheid zu.
4. Der Schuldner/Antragsgegner kann nun erneut innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht, dient der Vollstreckungsbescheid wie ein Gerichtsurteil als Grundlage für die Zwangsvollstreckung und der Gerichtsvollzieher kann mit Vollstreckungsmaßnahmen beauftragt werden.
Welche Maßnahmen bei der Forderungsbeitreibung eingeleitet werden, hängt von der Höhe der Forderung und dem Schuldner ab. Je höher die ausgefallene Forderung ist, um so weniger ist man bereit, darauf zu verzichten. Aber auch kleinere Beträge lohnen eingezogen zu werden. Hier ist das Kostenrisiko besonders abzuwägen, insbesondere sollten die Kosten der Forderungsbeitreibung nicht den Wert der Hauptforderung übersteigen, solange mit einem Forderungsausfall gerechnet werden muss.
Die Frage, warum der Schuldner nicht zahlt, ist vorab zu klären:
Steckt der Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten?
Wird die Forderung der Höhe wegen oder womöglich vollständig bestritten?
Ist der Schuldner unter der Ihnen bekannten Anschrift nicht mehr zu ermitteln?
Mit unserer Inkasso Software können Sie Recherchen nach dem Wohn- oder Geschäftssitz durchführen, Sie können die Zahlungsfähigkeit über Anfragen an die zuständige Schuldnerkartei stellen und schließlich können SIe ein anwaltliches Mahnschreiben verschicken lassen sowie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
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