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gerichtliches Mahnwesen

Gerichtliches Mahnwesen ist in erster Linie das Mahnverfahren.





Hierbei handelt es sich um ein vereinfachtes Klageverfahren zur Durchsetzung einer offenen Forderung. Der Ablauf des Mahnverfahrens ist wie folgt:

1. Der Antragsteller reicht den Mahnantrag bei dem zuständigen Mahngericht an seinem Wohn- bzw. Geschäftssitz ein. Welches Mahngericht in Ihrem Fall zuständig ist, können Sie einfach über unsere Gerichtsdatenbank herausfinden!

2. Das Mahngericht prüft den Mahnantrag, erlässt den Mahnbescheid und stellt diesem dem Antragsgegner zu. Der Antragsteller bekommt eine Benachrichtigung über den Erlass des Mahnbescheids sowie eine Zustellungsnachricht. Gleichzeitig wird der Antragsteller aufgefordert, die Gerichtskosten zu überweisen.

3. Der Antragsgegner hat nun die Möglichkeit innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Widerspruch einzulegen. Im Falle eines Widerspruchs bleibt dem Antragsteller nur der Klageweg. Wird kein Widerspruch eingelegt, kann der ANtragsteller den Vollstreckungsbescheid beantragen.

4. Der Vollstreckungsbescheid wird dem Antragsgegener zugestellt, der Antragsteller erhält eine Zweitschrift. Auch hier hat der Antragsgegner wiederum die Möglichkeit, sich durch einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zu wehren. Wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht, kann der Antragsteller Zwnagsvollstreckungsmaßnahmen einleiten und z.B. den Gerichtsvollzieher mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beauftragen.

Das Mahnverfahren ist gegenüber einem Klageverfahren wesentlich schneller. Durch eine automatische Antragsprüfung werden die Mahnanträge bei den Mahngerichten bearbeitet. Dies ermöglicht einen schnellen Verfahrensablauf.

Sind dann alle Angaben im Mahnantrag vollständig und korrekt, erläßt das Mahngericht den Mahnbescheid und stellt diesen dem Antragsgegner zu. 10 Tagen erlassen und dem Antragsgegner zugestellt wird.

Mit unserer Software www.letzte-mahnung.de können Sie den Mahnantrag selbst erstellen und das garantiert monierungssicher. Selbstverständlich ermittelt die Software das zuständige Mahgericht ebenso wie das zuständige Gericht für das streitige Verfahren. Daneben werden die Zinsen berechnet und die Kosten für unseren Druckservice mit in dem Antrag aufgenommen. Die Bearbeitung eines Mahvorgangs mit unserer Software kostet Sie nur wenige Minuten. Wenn Sie bis 12:00 Uhr mittags bestellen, schicken wir Ihnen das fertige zur Unterschrift vorbereitete Formular noch am selben Tag zu.

Bevor Sie das Formular zur EInleitung des Mahnverfahrens bestellen, haben Sie mit unserem Service weitere Möglichkeiten: So können Sie vorab Recherchen über Ihren Schuldner durchführen. Sie können eine Anfrage zur Adressrecherche an das zuständige Einwohnermeldeamt stellen oder eine Anfrage an das Gewerberegister schicken, um mehr über den Inhaber/Unternehmer herauszufinden. Oftmals kann auch eine Anfrage an die Schuldnerkartei aufschlussreich sein, um die Zahlungsfähigkeit des Schuldners zu überprüfen.

Wenn Sie mit unserer Software einen Inkasso-Vorgang angelegt haben, bleibt dieser in Ihrer Vorgangsverwaltung gespeichert und Sie können diesen jedezeit wieder aufrufen und gegebenenfalls weitere bzw. nächste Schritte zur erfolgreichen Forderungsbeitreibung einleiten.

Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss

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