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gerichtlicher

Ein gerichtlicher Mahnbescheid dient als Grundlage für den Vollstreckungsbescheid.





Der Vollstreckungsbescheid ist für die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erforderlich.

Ihr Schuldner zahlt nicht? So erlangen Sie einen Vollstreckungsbescheid:

Setzen Sie Ihren Schuldner in Verzug. Verzug liegt vor, wenn Ihr Schuldner nicht geleistet hat trotz Fälligkeit der Forderung und Mahnung. Eine Mahnung kann in einzelnen Fällen entbehrlich sein, z.B. wenn die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt war oder der Schuldner die Leistung endgültig verweigert. Ist der Schuldner in Verzug, muss das weitere Vorgehen erwogen werden. Hier sollte der Gläubiger grundsätzlich berücksichtigen, warum der Schuldner möglicher Weise nicht zahlt:

Befindet sich der Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten?

Gab es im Vorfeld bereits Auseinandersetzungen über die Qualität der Leistung?

Und schließlich: Sind Ihnen alle Angaben zum Schuldner bekannt, wie z.B. Rechtsform, korrekte Anschrift aber auch finanzielle Situation?

Wenn die Forderung dem Grund und der Höhe nach nicht strittig ist, bietet sich das gerichtliche Mahnverfahren zur Forderungsbeitreibung an. Liegen noch nicht alle Informationen zum Schuldner vor, sollten vor Einleitung des Mahnverfahrens alle Angaben recherchiert werden. Hier bieten sich Anfragen an das zuständige Einwohnermeldamt oder Gewerbeamt an aber auch Recherchen in der Schuldnerkartei oder in der Insolvenzdatenbank. Gibt es Mängelrügen oder Streit um Beweisfragen, sollte insbesondere unter Berücksichtigung des Streitwertes abgewogen werden, ob Klage eingereicht werden soll oder ein vorab durchgeführtes Mahnverfahren sinnvoll ist.

In letzterem Fall empfielt es sich, sich anwaltlich zu dem weiteren Vorgehen beraten zu lassen. In einfach gelagerten Fällen, kann das Mahnverfahren ohne anwaltliche Hilfe durchgeführt werden.

Mit unserer Inkasso Software können Sie Recherchen nach dem Wohn- oder Geschäftssitz durchführen, Sie können die Zahlungsfähigkeit über Anfragen an die zuständige Schuldnerkartei stellen und schließlich können Sie ein anwaltliches Mahnschreiben verschicken lassen sowie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss

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