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automatische Antragsprüfung

Durch eine automatische Antragsprüfung werden die Mahnanträge bei den Mahgerichten bearbeitet.





Dies ermöglicht einen schnellen Verfahrensablauf, so dass das Mahnverfahren gegenüber einem Klageverfahren wesentlich schneller abgewickelt werden kann.

Allerdings müssen die Mahngerichte auf diese Weise nur prüfen, ob alle notwendigen Angaben formal korrekt enthalten sind. Dazu gehören: die genaue Bezeichnung des Antragstellers und des Antragsgegners sowie die korrekte Benennung der Hauptforderung und ob der Antrag nicht unzulässig ist (z.B. Sittenwidrigkeit).

Liegt ein offensichtlicher Fehler im Mahnantrag vor oder ist der Antrag unvollständig, bekommt der Antragsteller eine sog. Monierungsantwort, in welcher er aufgefordert wird, seine Angaben zu korrigieren. Sind dann alle Angaben vollständig und korrekt, erlässt das Mahngericht den Mahnbescheid und stellt diesen dem Antragsgegner zu.

Der Antragsgegner hat nach Zustellung des Mahnbescheids innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Legt der Gegner Widerspruch ein, ist das Mahnverfahren beendet und dem Antragsteller bleibt zur weiteren Forderungsbeitreibung nur der Klageweg.

Wird jedoch kein Widerspruch eingelegt, kann auf der Grundlage des Mahnbescheids der sog. Vollstreckungsbescheid beantragt werden.

Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner/Antragsgegner nun erneut innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht, dient der Vollstreckungsbescheid wie ein Gerichtsurteil als Grundlage der Zwangsvollstreckung und der Gerichtsvollzieher kann mit Vollstreckungsmaßnahmen beauftragt werden. Im Fall eines Einspruchs wird die Sache an das zuständige Amtsgericht abgegeben.

Sie können das Mahnverfahren spielend leicht und kostengünstig mit Hilfe unserer Software alleine durchführen. Selbstverständlich ermittelt die Software das zuständige Mahgericht ebenso wie das zuständige Gericht für das streitige Verfahren. Daneben werden die Zinsen berechnet und die Kosten für unseren Druckservice mit in dem Antrag aufgenommen. Die Bearbeitung eines Mahvorgangs mit unserer Software kostet Sie nur wenige Minuten. Wenn Sie bis 12:00 Uhr mittags bestellen, schicken wir Ihnen das fertige zur Unterschrift vorbereitete Formular noch am selben Tag zu.

Bevor Sie das Formular zur EInleitung des Mahnverfahrens bestellen, haben Sie mit unserem Service weitere Möglichkeiten: So können Sie vorab Recherchen über Ihren Schuldner durchführen. Sie können eine Anfrage zur Adressrecherche an das zuständige Einwohnermeldeamt stellen oder eine Anfrage an das Gewerberegister schicken, um mehr über den Inhaber/Unternehmer herauszufinden. Oftmals kann auch eine Anfrage an die Schuldnerkartei aufschlussreich sein, um die Zahlungsfähigkeit des Schuldners zu überprüfen.

Wenn Sie mit unserer Software einen Inkasso-Vorgang angelegt haben, bleibt dieser in Ihrer Vorgangsverwaltung gespeichert und Sie können diesen jedezeit wieder aufrufen und gegebenenfalls weitere bzw. nächste Schritte zur erfolgreichen Forderungsbeitreibung einleiten.

Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss

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