Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren
Mit unserer Inkasso-Software können Sie das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren schnell und monierungssicher direkt online durchführen.
Unsere Software ermittelt, ob das Arbeitsgericht für Ihre Streitigkeit zuständig ist und das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden muss.
Wie funktioniert das? Zuerst erfassen Sie online Ihren individuellen Inkasso-Vorgang. Dann bestellen Sie ein mit Ihren individuellen Daten bedrucktes, amtlich vorgeschriebenes Formular für EUR 12,90 bei Judico. Postwendend senden wir Ihnen dieses korrekt ausgefüllt zur Unterschrift zu.
Typischerweise können Sie das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren einleiten, um Ihren Lohn oder Ihr Gehalt für einen bestimmten Zeitraum beim Arbeitgeber beizutreiben. Ein anderer Fall kann aber auch die Beitreibung einer Forderung sein, der ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugrunde liegt. Aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist der Gläubiger befugt, den Arbeitslohn seines Schuldners bei dessen Arbeitgeber zu pfänden. Zahlt der Arbeitgeber nicht, kann gegen diesen im Wege des arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens vorgegangen werden.
Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren ist sehr stark an das ehemalige konventionelle amtsgerichtliche Mahnverfahren angenähert, auch hierfür gibt es einen umfangreichen 7-seitigen Vordruck, der zwingend verwendet und zwingend mit einem Nadeldrucker bedruckt werden muss.
Gegenüber dem allgemeinen Mahnverfahren gelten für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren folgende Besonderheiten:
Die Anwaltskosten in der ersten Instanz trägt immer die jeweilige Partei selbst.
Die Wartezeit bis zur Beantragung des Vollstreckungsbescheids ist auf eine Woche verkürzt.
Das amtliche Formular für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren ist aufgegliedert in:
Mahnbescheidsantrag (Urschrift)
Mahnbescheidsausfertigung für den Antragsgegner/die Antragsgegnerin
Vollstreckungsbescheidsantrag
Vollstreckungsbescheidsausfertigung für den Antragsteller/die Antragstellerin
Vollstreckungsbescheidsausfertigung für den Antragsgegner/die Antragsgegnerin
Durchschrift für den Antragsteller/die Antragstellerin
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