Antragsteller
Der Antragsteller kann das Mahnverfahren selbst einleiten und ohne anwaltliche Vertretung durchführen.
Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren können Geldforderungen gerichtlich geltend gemacht und durchgesetzt werden, da das Mahnverfahren wie das Klageverfahren vor dem Gericht zu einem Titel führt aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Das Mahnverfahren ist einem Klageverfahren sehr ähnlich, es ist jedoch kostengünstiger, da die Gerichtsgebühren niedriger sind. Außerdem ist es wesentlich schneller, da vom Mahngericht lediglich die Einhaltung der formalen Vorschriften überprüft wird und nicht die Begründetheit der Forderung. So kann man damit rechnen, dass der Mahnbescheid nach einer Bearbeitungszeit des Mahngerichts von ca. 10 Tagen erlassen und dem Antragsgegner zugestellt wird.
Legt der Antragsgegner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, bleibt dem Antragsteller der ordentliche Rechtsweg, um seine Forderung durchzusetzen.
Bevor das Mahnverfahren eingeleitet wird, sollte der Gläubiger immer prüfen, ob mit einem Widerspruch des Schuldners zu rechnen ist: Wird die Forderung von der Gegenseite bestritten oder hat der Schuldner Zahlungsschwierigkeiten? Ist mit einem Widerspruch zu rechnen, wird bei einem Mahnverfahren Zeit verloren. In diesem Falle ist eine Klage dem Mahnverfahren vorzuziehen.
Welche Maßnahmen bei der Forderungsbeitreibung eingeleitet werden, hängt von der Höhe der Forderung und dem Schuldner ab. Je höher die ausgefallene Forderung ist, um so weniger ist man bereit, darauf zu verzichten. Aber auch kleinere Beträge lohnen eingezogen zu werden. Hier ist das Kostenrisiko besonders abzuwägen, insbesondere sollten die Kosten der Forderungsbeitreibung nicht den Wert der Hauptforderung übersteigen, solange mit einem Forderungsausfall gerechnet werden muss.
Mit unserer Inkasso Software können Sie den Mahnantrag selbst ausfüllen und das Mahnverfahren ohne anwaltliche Hilfe bzw. Einschaltung eines Inkasso-Unternehmens selbst durchführen. Darüber hinaus können Sie Recherchen nach dem Wohn- oder Geschäftssitz durchführen, Sie können die Zahlungsfähigkeit über Anfragen an die zuständige Schuldnerkartei stellen und schließlich können Sie ein anwaltliches Mahnschreiben verschicken lassen. Auf diese Weise werden die Kosten zur Forderungsbeitreibung so gering wie möglich gehalten. Denn wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, bleibt der Gläbiger nicht nur auf der Hauptforderung "sitzen", sondern auch auf den Kosten der Forderungsbeitreibung
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