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Antrag Mahnbescheid

Den Antrag für den Mahnbescheid können Sie auch selbst erstellen.





Auf diese Weise minimieren Sie das Kostenrisiko. Seien Sie einfach Ihr eigenes Inkasso-Büro und beauftragen Sie keinen Dritten mit Maßnahmen zur Forderungsbeitreibung. Denn wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, bleibt der Gläubiger nicht nur auf der Hauptforderung "sitzen", sondern auch auf den Kosten der Forderungsbeitreibung. Und diese Gefahr ist nicht zu unterschätzen!

Welches Vorgehen gegen einen Schuldner bietet sich an:

Zunächst sollte aussergerichtlich versucht werden, die Forderung beizutreiben. Hier bietet sich ein Mahnschreiben an, aber auch das direkte Gespräch mit dem Schuldner sollte geführt weren, auch um herauszufinden, warum die Zahlung nicht erfolgt.

Bei Zahlungsschwierigkeiten sollten Ratenzahlungen in Erwägung gezogen werden, um einerseits dem Schuldner entgegen zu kommen, aber auch damit die Forderung, wenn auch auf langwierigem Weg, erfüllt wird. In solchen Fällen kann sich anbieten, parallell das Mahnverfahren einzuleiten, um den Druck auf den Schuldner zur Einhaltung der Raten zu erhöhen, und auch keine Zeit zu verlieren, sollten die vereinbarten Raten nicht erfolgen.

Ist nicht ersichtlich, warum der Schuldner nicht zahlt, kann ein anwaltliches Mahnschreiben erfolgreich sein, da die Ernsthaftigkeit der Forderungsbeitreibung verstärkt wird.

Da auch dies in einigen Fällen nicht erfolgreich ist, ist das gerichtliche Mahnverfahren ein weiterer Schritt. Das Mahnverfahren ist einem Klageverfahren sehr ähnlich, es ist jedoch kostengünstiger, da die Gerichtsgebühren niedriger sind, und außerdem ist es wesentlich schneller, da vom Mahngericht lediglich die Einhaltung der formalen Vorschriften überprüft wird und nicht die Begründetheit der Forderung. Insbesondere muss die Erschleichung sittenwidriger Vollstreckungstitel vermieden werden. So kann man damit rechnen, dass der Mahnbescheid nach einer Bearbeitungszeit des Mahngerichts von ca. 10 Tagen erlassen und dem Antragsgegner zugestellt wird. Legt der Gegner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, ist das Mahnverfahren beendet und dem Antragsteller bleibt zur weiteren Forderungsbeitreibung nur der Klageweg.

Wird jedoch kein Widerspruch eingelegt, kann auf der Grundlage des Mahnbescheids der sog. Vollstreckungsbescheid beantragt werden.

Der Schuldner/Antragsgegner kann nun erneut innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht, dient der Vollstreckungsbescheid, wie ein Gerichtsurteil, als Grundlage der Zwangsvollstreckung und der Gerichtsvollzieher kann mit Vollstreckungsmaßnahmen beauftragt werden.

Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss

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