Ablauf Mahnverfahren
Der Ablauf des Mahnverfahrens ist wie folgt:
1.
Der Antragsteller reicht den Mahnantrag bei dem zuständigen Mahngericht an seinem Wohn- bzw. Geschäftssitz ein.
In Deutschland wurden in den Bundesländern zentrale Mahngerichte bei den Amtsgerichten eingeführt, die die Mahnanträge bearbeiten. Wieviele zentrale Mahngerichte in einem Bundesland eingerichtet wurden, ist unterschiedlich.
Im Mahnverfahren gilt eine besondere Regelung für die örtliche Zuständigkeit des Gerichts. Während sich im allgemeinen Klageverfahren die örtliche Zuständigkeit des Gerichts nach dem Sitz des Beklagten richtet, gilt für die Zuständigkeit des Mahngerichts der Sitz des Antragstellers.
Welches Mahngericht in Ihrem Fall zuständig ist, können Sie einfach über unsere Gerichtsdatenbank herausfinden!
2. Das Mahngericht prüft den Mahnantrag, erlässt den Mahnbescheid und stellt diesen dem Antragsgegner zu. Der Antragsteller bekommt eine Benachrichtigung über den Erlass des Mahnbescheids sowie eine Zustellungsnachricht. Gleichzeitig wird der Antragsteller aufgefordert, die Gerichtskosten zu überweisen.
3. Der Antragsgegner hat nun die Möglichkeit innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Widerspruch einzulegen. Im Falle eines Widerspruchs bleibt dem Antragsteller nur der Klageweg. Wird kein Widerspruch eingelegt, kann der Antragsteller den Vollstreckungsbescheid beantragen.
4. Der Vollstreckungsbescheid wird dem Antragsgegener zugestellt, der Antragsteller erhält eine Zweitschrift. Auch hier hat der Antragsgegner wiederum die Möglichkeit, sich durch einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zu wehren. Wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht, kann der Antragsteller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten und z.B. den Gerichtsvollzieher mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beauftragen.
Für die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens benötigen Sie keinen Rechtsanwalt. Mit Hilfe unserer Inkasso-Software können Sie Ihre Inkasso-Vorgänge selbst verwalten und bearbeiten. Sie entscheiden selbst, welche Maßnahmen Sie treffen möchten. Wir bieten Ihnen eine Software mit der Sie folgende Maßnahmen selber einleiten können:
1. Recherchen zum Schuldner: Anfrage an das zuständige EInwohnermeldeamt, um den aktuellen Wohnsitz des Schuldners zu recherchieren.
Anfrage an das Gerwerbeamt, um Informationen zum Wohn- und Geschäftssitz des Schuldners herauszufinden.
Anfragen an die Schuldnerkartei, die bei den Amtsgerichten geführt werden, um mehr über die Zahlungsmöglichkeiten des Schuldners zu erfahren.
2. Erstellung eines anwaltlichen Mahnschreibens, um den Druck auf den Schuldner zu erhöhen und auf diese Weise außergerichtliche, die offenen Forderung beizutreiben.
Erstellung des Antrags auf Erlass des gerichtlichen Mahnbescheids. Hierfür bieten wir Ihnen unseren Druckservice an. Wir bedrucken das amtlich vorgegebene Formular mit Ihren Angaben und schicken Ihnen den Mahnantrag zur Unterschrift zu.
Die Bearbeitung eines Inkasso-Vorgangs kostet Sie nur wenige Minuten. Selbstverständlich wird jeder Vrgang in Ihrer Vorgangsverwaltung abgespeichert, so dass Sie notfalls auch mehrere Aktionen nacheinander durchführen können.
Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss



