Wirtschaftsauskunft
Ihr Schuldner zahlt nicht und Sie können seine Zahlungsfähigkeit nicht einschätzen? Bevor Sie Maßnahmen zur Forderungsbeitreibung einleiten, sollten Sie über eine Wirtschaftsauskunft versuchen, mehr über Ihren Schuldner zu erfahren.
Nur so können Sie das Kostenrisiko für die Forderungsbeitreibung kalkulieren und abwägen, welche Maßnahmen sinnvoll und erfolgversprechend sind. Möglicherweise ist der Schuldner zahlungsunfähig oder das Insolvenzverfahren ist bereits eröffnet.
Oft kann das Gewerbeamt wichtige Informationen bieten: Jeder Gewerbetreibende muss sein Gewerbe beim Gewerbemeldeamt anmelden unabhängig davon um welche Form des Gewerbes es sich handelt. Somit sind zwingend jede Einzelfirma, jeder eigetragener Kaufmann, jede GbR oder auch alle Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind, dort geführt. Aus der Gewerbemeldeauskunft sind wichtige Daten über die Firma erkennbar: wie z.B. die aktuelle Anschrift der Firma wie auch die Privatanschrift des Gewerebtreibenden oder Geschäftsführers.
Unternehmen, über deren Vermögen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sind beim zuständigen Insolvenzgericht geführt. Sehr empfehlenswert ist die kostenlose Insolvenzverfahren-Datenbank des Justizministeriums NW für diverse Bundesländer. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine entsprechende Anfrage direkt an das zuständige Insolvenzgericht zu richten.
Wir bieten Ihnen eine Inkasso-Software mit der Sie Ihre Inkassovorgänge selbst bearbeiten können. Mit www.letzte-mahnung.de können Sie z.B. erforderliche Anfragen an das zuständige Gewerbeamt erstellen. Darüber hinaus können Sie per Mausklick unterschriftsreife Dokumente für das Mahn-, Klage- und Vollstreckungsverfahren erstellen. So verwalten Sie mit unserer Mahnsoftware Ihre Inkasso-Vorgänge selbst und ziehen Ihre Forderungen wie ein Profi ein. Das ist schnell und reduziert Ihr Kostenrisiko.
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