Ihr Kunde zahlt nicht? Dann treiben Sie Ihr Geld gleich hier ein - über "Letzte-Mahnung.de".
Sehen Sie in nur 2 Minuten, wie bequem und kostengünstig Sie online einen
Mahnbescheid, eine anwaltliche Mahnung, eine Anfrage an die
Schuldnerkartei oder an das Einwohnermeldeamt
erstellen können:

Mahnbescheid oder anwaltliches Mahnschreiben selbst online erstellen!
Software starten

Forderungsverkauf

Debitos
Factoring

ZINSRECHNER

Betrag:EUR
von:bis:
alternativer Zins

GERICHT FINDEN

Bitte geben Sie die
Postleitzahl
des Ortes an, für den Sie das
örtlich zuständige Gericht
ermitteln möchten.

Schuldnerverzeichnis

KANN Ihr Schuldner nicht zahlen oder WILL er nicht zahlen? Eine Anfrage an das Schuldnerverzeichnis (Schuldnerkartei) kann sehr aufschlussreich sein.

Das Schuldnerverzeichnis wird beim Vollstreckungsgericht geführt.





Die Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird gelöscht, wenn die Befriedigung des betreibenden Gläubigers nachgewiesen ist oder aber spätestens nach Ablauf von drei Jahren. Die Schuldnerkartei des Vollstreckungsgerichts beinhaltet lediglich die Angaben, die den Schuldner im Bezirk dieses Amtsgerichts betreffen. Wenn der Schuldner in den vergangenen drei Jahren seinen Wohnsitz gewechselt hat, ist nicht auszuschließen, dass er die eidesstattliche Versicherung vor dem Gerichtsvollzieher eines anderen Amtsgerichtsbezirks abgegeben hat, so dass in der Schuldnerkartei dort eine entsprechende Eintragung existiert.

Unsere Inkasso-Software unterstützt Sie bei den vielfältigen Möglichkeiten der Forderungsbeitreibung: Ermitteln Sie die Vermögenssituatiuon Ihres Schuldners und erstellen Sie mit Hilfe unserer Software eine Anfrage an die Schuldnerkartei beim zuständigen Amtsgericht.

Schuldner, die vor dem Amtssgericht die eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) abgegeben haben, sind von dem Vollstreckungsgericht von Amts wegen in ein besonderes Verzeichnis, das Schuldnerverzeichnis, einzutragen. Das Amtsgericht erteilt auf Antrag Auskunft, welche Angaben über eine bestimmte Person in dem Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, wenn dargelegt wird, dass die Auskunft erforderlich ist, um privatrechtliche Ansprüche zu verfolgen und durchzusetzen. Die Auskunft wird kostenfrei erteilt.

Das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung dient dem Gläubiger dazu durch Offenlegung des Vermögens des Schuldners einen Einblick zu bekommen, ob und welche Vollstreckungsmöglichkeiten gegen diesen etwa noch bestehen. Solange ein Schuldner im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, ist von Vollstreckungsmaßnahmen abzuraten, da sie momentan keinen Erfolg versprechen. Gleichwohl sollte in diesem Fall nicht von vornherein auf Maßnahmen zur Beitreibung der Forderung verzichtet werden. Da ein Vollstreckungstitel 30 Jahre lang wirksam ist besteht die Möglichkeit, mehrere Vollstreckungsversuche zu unternehmen. Ist ein Schuldner im Schuldnerverzeichnis eingetragen, kann man den erwirkten Titel zunächst in die "Schublade" legen und nach drei Jahren wieder herausholen und einen ersten Vollstreckungsversuch unternehmen.

Ergibt die Anfrage an das Schuldnerverzeichnis, dass der Schuldner bislang keine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, können Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet und der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragt werden. Der Gläubiger kann neben dem Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher diesen beauftragen für den Fall, dass die Pfändung nicht zur vollständigen Befriedigung führt, die eidesstattliche Versicherung abzunehmen. Mit dem Antrag kann auf den Schuldner ein rechtlich zulässiger und vielfach wirksamer Druck ausgeübt werden, an den Gläubiger Zahlungen zu leisten, um nicht in die "kreditschädigende, schwarze Liste" eingetragen zu werden. Eine Anfrage an das Schuldnerverzeichnis kommt nur in Betracht, wenn es sich bei dem Schuldner um eine Privatperson, einen Gewerbetreibenden oder einen Freiberufler handelt, da die eidesstattliche Versicherung nicht von Unternehmen abgegeben werden kann. Handelt es sich bei dem Schuldner um ein Unternehmen kann eine Überprüfung beim Insolvenzgericht sinnvoll sein.

Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss

VORDRUCK

Mahnbescheid-Formular
Mahnbescheid-Formulare gegen Rechnung bestellen
Nur 1 € pro Mahnantrag!

KOSTEN/GEBÜHREN

Forderung:EUR
Ob und ggf. welche Kosten und
Gebühren auf Sie zukommen
können, erfahren Sie mit
einem Klick: