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Schufa Auskunft
KANN Ihr Schuldner nicht zahlen oder WILL er nicht zahlen?
Bevor Maßnahmen zur Forderungsbeitreibung ergriffen werden, sollte die Zahlungsfähigkeit des Schuldners überprüft werden, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Eine Schufa Auskunft, Schuldnerauskunft oder Firmenauskunft kann wichtige Informationen bringen.
Mit unserer Inkasso-Software können Sie die Vermögenssituation Ihres Schuldners ermitteln, indem Sie eine Anfrage an das Schuldnerverzeichnis beim zuständigen Vollstreckungsgericht stellen oder eine Gewerbeauskunft oder Einwohnermeldamtsauskunft einholen.
Die Schufa ist eine Datei- und Auskunftsstelle über die Gewährung von Krediten. Die Schufa Auskunft beinhaltet Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen gegen eine Person. Informationen von der Schufa werden jedoch nicht ohne weiteres herausgegeben. Personenbezogene Daten aus dem Schuldnerverzeichnis, das bei den Amtsgerichten geführt wird, dürfen dagegen herausgegeben werden, soweit sie zweckbestimmt z.B. für Maßnahmen der Forderungsbeitreibung oder eine beabsichtigte Zwangsvollstreckung verwendet werden. Handelt es sich bei dem Schuldner um eine Privatperson, eine Einzelfirma, einen Freiberufler oder auch um einen Gesellschafter einer GbR, kann eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis aufschlussreich sein. Im Schuldnerverzeichnis ist eingetragen, ob eine Person in den vergangenen drei Jahren die eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) abgegeben hat. Ist dies der Fall, ist von Vollstreckungsmaßnahmen abzuraten, da sie jedenfalls zur Zeit keinen Erfolg versprechen.
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