Insolvenzverfahren
Droht einem Unternehmen das Insolvenzverfahren ist es für die Gläubiger wichtig, dies rechtzeitig zu erkennen, um Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu treffen und seine Geldforderungen erfüllt zu bekommen.
Ist über das Vermögen eines Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet, bleibt für den Gläubiger nur noch die Befriedigung aus der Insolvenzmasse. Die durchschnittliche Ausschüttungsquote liegt bei 5% der angemeldeten Forderungssumme, soweit das Verfahren nicht mangels Masse eingestellt wurde.
Die Insolvenz einer Firma ist in der Regel für den Geschäftspartner vorhersehbar, d.h. wer seinen Geschäftspartner stets im Auge behält, wird Anzeichen von Zahlungsschwierigkeiten erkennen und die Geschäftsbeziehungen nach Möglichkeit aussetzen. Was aber tun, wenn es sich um neue Geschäftsbeziehungen handelt und man noch keine Erfahrung mit dem Geschäftspartner hat? Der beste Schutz ist sicher immer die Vereinbarung von Vorkasse. Ist dies nicht machbar, sollten vor Aufnahme von Geschäftsbeziehungen Informationen über den neuen Geschäftspartner eingeholt werden. Hier bieten sich an eine Bonitätsprüfung oder Firmenauskunft, eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis oder eine Schufa Auskunft. Im Rahmen einer Bonitätsprüfung wird die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens geprüft. Das Schuldnerverzeichnis wird bei den Amtsgerichten geführt. Im Schuldnerverzeichnis wird die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung einer Person eingetragen. Hat eine Privatperson die eidesstattliche Versicherung abgegeben, bedeutet dies die gegenwärtige Zahlungsunfähigkeit und Vermögenslosigkeit. Zwangsvollstreckungen können nicht durchgeführt werden.
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