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Ihr Schuldner ist untergetaucht oder angeblich vermögenslos oder insolvent? Holen Sie rechtzeitig eine Firmenauskunft ein, um die korrekte Anschrift Ihres Schuldners zu erhalten und so die Zahlungsfähigkeit recherchieren zu können.





So sparen Sie Zeit und Geld bei der Forderungsbeitreibung und schützen sich davor, im Ergebnis weder die Forderung noch die Kosten des Verfahrens vom Schuldner erhalten.

Eine Firmenauskunft über das Gewerbeamt kann wichtige Informationen bieten. Jeder Gewerbetreibende muss sein Gewerbe beim Gewerbemeldeamt anmelden unabhängig davon um welche Form des Gewerbes es sich handelt. Somit sind zwingend jede Einzelfirma, jeder eigetragener Kaufmann, jede GbR oder auch alle Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind, dort geführt. Aus der Gewerbemeldeauskunft sind wichtige Daten über die Firma erkennbar: wie z.B. die aktuelle Anschrift der Firma wie auch die Privatanschrift des Gewerebtreibenden oder Geschäftsführers. Hat man diese Informationen eingeholt, können entweder Maßnahmen zur Forderungsbeitreibung eingeleitet werden, wie z.B. das gerichtliche Mahnverfahren.

Mit unserer Inkasso-Software bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihren Schuldner zu überprüfen. Erstellen Sie mit Hilfe unserer Software eine Anfrage an die Gewerbemeldestelle und ermitteln Sie anschließend mit den dort erhaltenen Informationen die Vermögenssituation Ihres Schuldners mit einer Anfrage an die Schuldnerkartei oder das Insolvenzgericht.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen in Kooperation mit den größten Auskunfteien die Möglichkeit, Bonitätsauskünfte ohne Jahresgebühr und ohne feste Mitgliedschaft rund um die Uhr abzurufen. Gegen eine geringe Gebühr recherchiert ein professionelles und hochseriöses Ermittlungsunternehmen Informationen über den Aufenthaltsort und die Vermögenssituation Ihres Schuldners. So verwalten Sie mit unserer Mahnsoftware Ihre Inkasso-Vorgänge selbst und ziehen Ihre Forderungen wie ein Profi ein. Das ist schnell und reduziert Ihr Kostenrisiko.

Bitte beachten Sie unseren Haftungsaussch luss

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