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Bonitätsprüfung

Eine Bonitätsprüfung Ihres Geschäftspartners kann Sie vor Forderungsausfällen schützen! Die Zahlungsunfähigkeit Ihres Geschäftspartners kann schließlich auch für Sie als Gläubiger herbe Folgen haben, denn schließlich hat man Zahlungsverpflichtungen, die eingehalten werden müssen.





Ist der Geschäftspartner zahlungsunfähig, bleibt der Gläubiger nicht selten auf seiner Forderung sitzen. Deshalb sollten bereits bei Geschäftsanbahnung Maßnahmen zur Bonitätsprüfung eingeleitet werden. Welches Vorgehen empfehlenswert ist, richtet sich auch nach der Rechtsform des betroffenen Unternehmens.

Eine Gewerbeauskunft kann zunächst wichtige Informationen zum Sitz des Unternehmens oder die Privatanschrift des Gewerebtreibenden oder Geschäftsführers. Da jeder Gewerbetreibende sein Gewerbe beim Gewerbemeldeamt anmelden muss, unabhängig davon um welche Form des Gewerbes es sich handelt, sind zwingend jede Einzelfirma, jeder eigetragener Kaufmann, jede GbR oder auch alle Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind, dort geführt.

Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Einzelfirma oder um eine GbR, bei der der einzelne Gesellschafter haftet, bringt häufig eine Schuldnerauskunft wesentliche Informationen. Die Schuldnerkartei wird bei den Amtsgerichten geführt. Dort wird eingetragen, wenn eine Person die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und somit gegenwärtig zahlungsunfähig ist. Eine Anfrage an die Schuldnerkartei kann derjenige, der ein berechtigtes Interesse an der Auskunft hat, stellen.

Was tun, wenn Sie ohne vorherige Bonitätsprüfung auf die Zahlungsfähigkeit Ihres Geschäftspartners vertraut haben und sich nun die Zahlungsschwierigkeiten zeigen? Hierfür bieten wir Ihnen unsere Inkasso-Software www.letzte-mahnung.de. So können Sie Ihre Inkasso-Vorgänge selbst bearbeiten und selber entscheiden, welche Schritte Sie gehen wollen. Das spart Zeit und Geld, da Sie auch ohne Rechtsanwalt nachhaltig tätig werden können. Wir bieten Ihnen vom anwaltlichen Mahnschreiben, den Antrag auf Erlass des gerichtlichen Mahnbescheids. Oder nutzen Sie für eine Anfrage an das Gewerbeamt oder die Schuldnerkartei unsere Software und erstellen SIe so kostenlos und schnell das erforderliche Anschreiben.

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