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Schulden

Wenn es Ihre Aufgabe ist, Schulden einzutreiben, dann sollten Sie immer schnell handeln. Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Überzeugung, man müsse dem Schuldner zuerst drei Mahnungen schicken, bevor man rechtliche Schritte wie zum Beispiel das gerichtliche Mahnverfahren einleiten darf.

Wenn Ihre Rechnung nicht pünktlich gezahlt wird, sollten Sie umgehend versuchen, mit dem Schuldner ins Gespräch zu kommen.





Die wirksamste Methode ist dabei das Telefongespräch bzw. das Telefoninkasso. E-Mail- oder SMS-Kommunikation ist hier nicht ratsam, denn nur bei einem persönlichen Gespräch ist Ihr Schuldner gezwungen, zu reagieren.

Lassen Sie sich mit dem richtigen Ansprechpartner verbinden, weisen Sie darauf hin, dass die Rechnung nicht zum Zahlungstermin gezahlt wurde und fragen Sie, ob es hierfür einen bestimmten Grund gibt. Möglicherweise lassen sich hier Missverständnisse ausräumen und eine Eskalation der Angelegenheit im Vorfeld vermeiden.

Führt das Telefonat nicht zum gewünschten Erfolg, sollten Sie EINE (!) schriftliche Mahnung versenden. Verschicken Sie die Mahnung idealerweise vorab per Telefax und bewahren Sie das Sendeprotokoll als Zugangsnachweis auf. Es ist dann in der Regel nicht mehr nötig, die Mahnung als Einschreiben zu versenden.

Reagiert Ihr Schuldner auch auf diese Mahnung nicht, sollten Sie entweder ein anwaltliches Mahnschreiben in Auftrag geben, das gerichtliche Mahnverfahren einleiten oder gar eine Zahlungsklage erheben. Nutzen Sie hierfür einfach und gleich online unsere Inkasso-Software.

Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss

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