ZINSRECHNER
GERICHT FINDEN
Einwohnermeldeamt Borchen
Ihr Schuldner ist unbekannt verzogen? Die aktuelle Anschrift des Schuldners ermitteln Sie mit einer Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Dieses teilt gegen eine entsprechende Gebühr die neue bekannte Anschrift mit.
Ist der Schuldner beim Einwohnermeldeamt (noch) gemeldet, erhalten Sie jedoch einen Postrückläufer mit der Angabe, dass der Schuldner unter dieser Adresse verzogen ist, können Sie die Aufnahme von öffentlichen Ermittlungen beantragen. Das Einwohnermeldeamt ist dann verpflichtet, kostenlos Ermittlungen anzustellen. Führen die Ermittlungen zu keinem Ergebnis, erhalten Sie auf erneute Anfrage lediglich die Auskunft, dass der Schuldner nach unbekannt verzogen ist.
Gemeinde
Borchen
Einwohnermeldeamt
Unter d. Burg 1
D-33178 Borchen
Telefon: 05251/3888 0
Telefax: 05251/3888 49
Auskunftsgebühr (ohne Gewähr): Bitte vorab telefonisch erfragen!
Falls Sie einen Fehler in obigen Angaben entdecken, informieren Sie uns bitte per eMail.


