ZINSRECHNER
GERICHT FINDEN
Einwohnermeldeamt Bochum
Ihr Schuldner ist unbekannt verzogen? Die aktuelle Anschrift des Schuldners ermitteln Sie mit einer Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Dieses teilt gegen eine entsprechende Gebühr die neue bekannte Anschrift mit.
Ist der Schuldner beim Einwohnermeldeamt (noch) gemeldet, erhalten Sie jedoch einen Postrückläufer mit der Angabe, dass der Schuldner unter dieser Adresse verzogen ist, können Sie die Aufnahme von öffentlichen Ermittlungen beantragen. Das Einwohnermeldeamt ist dann verpflichtet, kostenlos Ermittlungen anzustellen. Führen die Ermittlungen zu keinem Ergebnis, erhalten Sie auf erneute Anfrage lediglich die Auskunft, dass der Schuldner nach unbekannt verzogen ist.
Gemeinde
Bochum
Einwohnermeldeamt
Willy Brandt Pl. 2 6
D-44787 Bochum
Telefon: 0234/910 0
Telefax: 0234/910 3643
Auskunftsgebühr (ohne Gewähr): Bitte vorab telefonisch erfragen!
Falls Sie einen Fehler in obigen Angaben entdecken, informieren Sie uns bitte per eMail.


