ZINSRECHNER
GERICHT FINDEN
Einwohnermeldeamt Bergkamen
Ihr Schuldner ist unbekannt verzogen? Die aktuelle Anschrift des Schuldners ermitteln Sie mit einer Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Dieses teilt gegen eine entsprechende Gebühr die neue bekannte Anschrift mit.
Ist der Schuldner beim Einwohnermeldeamt (noch) gemeldet, erhalten Sie jedoch einen Postrückläufer mit der Angabe, dass der Schuldner unter dieser Adresse verzogen ist, können Sie die Aufnahme von öffentlichen Ermittlungen beantragen. Das Einwohnermeldeamt ist dann verpflichtet, kostenlos Ermittlungen anzustellen. Führen die Ermittlungen zu keinem Ergebnis, erhalten Sie auf erneute Anfrage lediglich die Auskunft, dass der Schuldner nach unbekannt verzogen ist.
Gemeinde
Bergkamen
Einwohnermeldeamt
Hubert Biernat Str. 15
D-59192 Bergkamen
Telefon: 02307/965 0
Telefax: 02307/69299
Auskunftsgebühr (ohne Gewähr): Bitte vorab telefonisch erfragen!
Falls Sie einen Fehler in obigen Angaben entdecken, informieren Sie uns bitte per eMail.


