Zinsberechnung
Zur Zinsberechnung von Verzugszinsen mit 5 bzw.
8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz finden Sie auf unserer Startseite einen Zinsrechner. Die Benutzung ist kostenlos.
Aktueller Basiszins seit 01.01.2010: 0.12 %
Ob der Brutto- oder Nettobetrag, also der Betrag inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer anzugeben ist, richtet sich nach der Art der Besteuerung des Gläubigers. Bei der sogenannten SOLL-Besteuerung muss der Gläubiger Mehrwertsteuer unabhängig davon abführen, ob die berechneten Forderungen bereits bezahlt worden sind. Hier entstünde dem Gläubiger auch hinsichtlich der Mehrwertsteuer ein Verzugsschaden, so dass der Bruttobetrag für die Berechnung zu Grunde gelegt werden kann. Anders ist es für den Ausnahmefall der IST-Besteuerung. Der Gläubiger muss die Mehrwertsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn die Geldforderung bezahlt wurde. In diesem seltenen Fall wäre der Nettobetrag für die Zinsberechnung zu Grunde zu legen.
Die taggenaue Zinsberechnung über dem Basiszins oder Diskontsatz nach der Effektivzinsmethode (act/act) und nicht nach der deutschen kaufmännischen Methode (30/360) ist aufwendig. Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres, so dass Verzugszinsen für das eine Halbjahr eines Jahres höher oder niedriger ausfallen können als für das andere Halbjahr. Unser Zinsrechner erleichtert die Zinsberechnung und übernimmt diese Aufgabe für Sie auf der Basis des jeweils aktuellen Zinssatzes - direkt online, kostenlos und unverbindlich.
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