Einen Mahnbescheid oder eine Mahnung selbst erstellen
So geht`s gleich online, und das sind die Kosten:
Außenstände können für Firmen, Gewerbetreibende und Selbständige zum Problem werden.
Denn wenn der Schuldner nicht zahlt leidet die eigene Liquidität. Vermeiden Sie deshalb Außenstände und sorgen Sie dafür, dass Ihre Schuldner rechtzeitig zahlen. Und so einfach geht`s: Regsitrieren Sie sich und geben Sie anschließend über unsere Dialog-Software Ihren Inkasso-Fall ein. Dabei fragt unsere Software alle erforderlichen Angaben zum Antragsteller/Gläubiger, Antragsgegner/Schuldner und zur Forderung ab. Die Bearbeitung eines Inksso-Falles dauert nur wenige Minuten. Und anschließend können Sie aus unserem Angebot wählen.
Und das bietet unsere Software:
1.) Erstellen Sie den Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids und führen Sie so das gerichtliche Mahnverfahren selber durch - ohne Rechtsanwalt oder Inkasso-Büro. Mit unserem Druckservice bedrucken wir das amtlich vorgeschriebene Formular mit den korrekten Angaben und schicken Ihnen innerhalb von 24 Stunden den Mahnantrag zur Unterschrift zu. Sie müssen den Antrag nur noch an das zuständige Mahngericht schicken.
Kosten für den Mahnantrag:
für unseren Druckservice Euro 12,90 inkl. Ust.
- Gerichtsgebühren: ab Euro 23,00 (je nach Höhe der Forderung)
2.) Sie möchten mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens abwarten und versuchen, die Forderung außergerichtlich beizutreiben? Dann bieten wir Ihnen die Erstellung eines anwaltlichen Mahnschreibens an. Oft kann schon ein anwaltliches Mahnschreiben den Druck auf den Schuldner erhöhen und zur Zahlung der Außenstände veranlassen. Reagiert der Schuldner auch hierauf nicht, können Sie ohne Arbeitsaufwand das gerichtliche Mahnverfahren in der Sache einleiten und den Mahnantrag mit unserer Software erstellen und bei Bedarf unseren Druckservice in Anspruch nehmen.
Kosten für ein anwaltliches Mahnschreiben:
ab Euro 14,28 (Die Gebühr berechnet sich nach dem RVG und richtet sich nach der Höhe des Streitwertes/der Forderung.)
3.) Sie kennen die aktuelle Anschrift Ihres Schuldners nicht oder benötigen weitere Informationen bevor Sie mit Maßnahmen zur Forderungsbeitreibung beginnen? Mit unserer Software können Sie Anfragen erstellen und so möglichst viel über den Schuldner erfahren. Dabei bieten wir Ihnen verschiedene Recherchemöglichkeiten an:
Schreiben an das Einwohnermeldeamt zwecks Recherche über den Wohnsitz des Schuldners
Schreiben an das Gewerbeamt zwecks Recherche über die Person, die hinter einem Gewerbetrieb steht sowie über Name und Anschrift des Gewerbebetriebs
Schreiben an die Schuldnerkartei, um die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu untersuchen
Kosten:
Das Erstellen dieser Schreiben ist kostenlos. Gebühren fallen jedoch bei den Einwohnermeldeämtern und den Gewerbeämtern an. Die Anfrage an die Schuldnerkartei ist kostenlos.
Alle Kosten und Gebühren können Sie auch über unseren Gebührenrechner ausrechnen lassen!
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